unbegründete fristlose Entlassung
Bundesgericht 4C.74/2007 Arrêt du 22 janvier 2008
Zusammenfassung: Fristlose Entlassung wegen Verletzung der Treuepflicht; Entschädigung wegen Mobbing.
Bundesgericht 4A_170/2007 Arrêt du 9 août 2007
Zusammenfassung: Fristlose Entlassung wegen Verletzung einer Sicherheitsvorschrift.
Bundesgericht 4A_14/2007 Arrêt du 27 juin 2007
Zusammenfassung: Fristlose Entlassung nachdem der Entlassene eine Strafanzeige gegen einen Direktor seiner Arbeitgeberin engereicht hatte; eine fristlose Entlassung wäre nur begründet, wenn die Strafanzeige unbegründet ist (Rückweisung) vgl. auch 4A_15/2007.
Bundesgericht 4C.57/2007 Urteil vom 15. Mai 2007
Zusammenfassung: Inhaltliche Anforderungen an eine Verwarnung; Die Frist zwischen Verwarnung und fristloser Entlassung darf nicht so kurz sein, dass die Arbeitnehmerin ihr Verhalten nicht anpassen kann.
Bundesgericht 4C.23/2007 Urteil vom 13. März 2007
Zusammenfassung: fristlose Entlassung einer Sekretärin; ungenügende Substanzierung des nachgeschobenen Entlassungsgrundes.
Bundesgericht 4C.417/2006 Arrêt du 16 mars 2007
Zusammenfassung: fristlose Entlassung eines Barmanns, der Patentinhaber der Bar war (Strohmann) und den Kokainhandel des 2. Barmanns nicht bemerkte. Überwachungspflicht lag bei den Gesellschaftern der GmbH, welche die Bar betrieb.
Bundesgericht 4C.10/2007 Arrêt du 30 avril 2007
Zusammenfassung: Abwicklungsfehler bei Autoverkauf; ungenügende Verwarnung; verspätete fristlose Entlassung
Bundesgericht 4C.339/2006 Urteil vom 21. Dezember 2006
Zusammenfassung: ungenügende Anzeichen für Verlassen der Arbeitsstelle
Bundesgericht 4C.312/2006 Arrêt du 13 décembre 2006
Zusammenfassung: fristlose Entlassung wegen Geheimnisverletzung
Bundesgericht 4C.245/2006 Arrêt du 12 décembre 2006
Zusammenfassung: fristlose Entlassung bei Personalverleih
Bundesgericht 4C.406/2005 Urteil vom 2. August 2006
Zusammenfassung: fristlose Entlassung Berechnung der Pönale
Bundesgericht 4C.66/2006 Arrêt du 28 juin 2006
Zusammenfassung: fristlose Entlassung eines angestellten Arztes. Qualifikation des Vertrages als Arbeitsvertrag. Bejahung des Unterordnungsverhältnisses. Konkurrenzierung als Entlassungsgrund verneint.Ferienlohn. Verjährung
Bundesgericht 4C.59/2006 Arrêt du 27 juin 2006
Zusammenfassung: Unberechtigte Herausgabe einer Liste an einen Verwaltungsrat der Arbeitgeberin berechtigt nicht zur fristlosen Entlassung.
Bundesgericht 4C.400/2005 Urteil vom 24. März 2006
Zusammenfassung: Biss in den Unterarm; fristlose Entlassung nicht geschützt, jedoch Entschädigung nach Art. 337c III OR verweigert.
Bundesgericht 4C.274/2005 Sentenza del 10 novembre 2005
Zusammenfassung: Der Ausdruck "non mi rompere i coglioni" berechtigt nicht zur fristlosen Entlassung. Der Anspruch auf Arbeitszeugnis hängt nicht vom Verhalten des Arbeitnehmers ab.
Bundesgericht 4C.303/2005 Arrêt du 1er décembre 2005
Zusammenfassung: Arbeitsverweigerung, Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einer Panne des Firmenfahrzeugs seinen privaten PW zur Verfügung zu stellen
Bundesgericht 4C.331/2005 Arrêt du 16 décembre 2005
Zusammenfassung: Tätliche Auseinandersetzung zwischen Mitarbeitern (An den Haaren reissen), fristlose Entlassung nicht geschützt
Bundesgericht 4C.431/2005 Arrêt du 31 janvier 2006
Zusammenfassung: Bestrafung wegen sexueller Handlungen mit Kindern genügt nicht zur fristlosen Entlassung, da dem Privatbereich zugehörig
Bundesgericht 4C.222/2005 Urteil vom 27. Oktober 2005
Zusammenfassung: fristlose Entlassung einer Schwangeren, Einvernehmliche Rücknahme der Kündigung, Freistellung und Rücknahme der Freistellung, missbräuchliche Berufung der Arbeitnehmerin auf OR 82, Ferienlohn
Bundesgericht 4C.294/2005 Arrêt du 21 décembre 2005
Zusammenfassung: nur eine beharrliche Arbeitsverweigerung berechtigt zur fristlosen Entlassung ohne Verwarnung
Bundesgericht 4C.365/2005 Arrêt du 8 février 2006
Zusammenfassung: keine Treuepflichtverletzung eines Informatikers
Bundesgericht 4C.321/2005 Arrêt du 27 février 2006
Zusammenfassung: fristlose Auflösung eines Arbeitsvertrages mit einer Laufzeit von 11,5 Jahren; Arbeitnehmerin löste Vertrag nicht selbst auf, machte keine Offerte dazu (E 3); Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist nach Art. 324a/b OR zu behandeln, nicht nach Art. 119 OR (E 4); kein Irrtum beim Ausspruch der FE (E 5); keine Pflicht der Arbeitnehmerin zur Rückkehr an die Stelle (E 6); Schadensberechnung: eine auf 11,5 Jahre befristeter Vertrag kann nach 10,5 Jahren beendet werden; Anrechnung des Ersatzeinkommens (E 8); Bemessung der Entschädigung nach Art. 337 III OR: 1 Monatslohn (E 9).
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© Martin Farner 1.3.2008