Folgen der fristlosen Entlassung
Bundesgericht 4A_590/2008 Arrêt du 22 avril 2009 (publ.)
Zusammenfassung: Die Entschädigung gemäss Art. 337c III OR enthält eine abschliessende Regelung der Folgen der fristlosen Entlassung. Vorbehalten sind nur Ansprüche, die auf anderen Sachverhalten (nicht Rechtsgründen) aufbauen.
Bundesgericht 4C.395/2005 Urteil vom 1. März 2006
Zusammenfassung: stillschweigende Entgegennahme eines tieferen Lohns ist keine Vertragsänderung (E 3.2); Tragweite der Offizialmaxime (E 4.3); Bonus als Lohn qualifiziert (E 5.3); Bemessung der Entschädigung bei ungerechtfertiger fristloser Entlassung (E 7)
© Martin Farner 7.6.2009